Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Leistungen, Angebote und Vertragsabschlüsse der GRUPPE erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden AGB. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, sofern ihre Anwendung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Die AGB gelten mit Vertragsabschluss als angenommen.

2. Der gesamte durch den AUFTRAGGEBER zu bezahlende Betrag ist vor dem Auftrittsdatum auf das angegebene Konto der GRUPPE zu überweisen oder kann Bar unmittelbar nach dem Auftritt erfolgen. Die Zahlung ist unabhängig vom subjektiv empfundenen Erfolg der Veranstaltung geschuldet.

3. Aufgrund des umfangreichen Equipments, welches von der GRUPPE für ihre Auftritte benötigt wird, verpflichtet sich der AUFTRAGGEBER, der GRUPPE einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe der Bühne (maximal 50 m Entfernung) zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann der AUFTRAGGEBER der GRUPPE einen abschließbaren Raum in unmittelbarer Nähe der Bühne (maximal 50 m Entfernung) zur Verfügung stellen, um das Material einzulagern.

4. Die GRUPPE ist in der gesamten Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei und nicht an Weisungen gebunden. Hinweise und Anregungen des AUFTRAGGEBERS oder seines Beauftragten können berücksichtigt werden. Ein Rügerecht bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung oder technischen Ausstattung der Veranstaltung steht dem AUFTRAGGEBER nicht zu.

5. Der GRUPPE ist die Möglichkeit zu gewähren, den Veranstaltungsort nach Absprache mit dem AUFTRAGGEBER vorgängig zu begutachten, um festzustellen, ob und in welchem Rahmen ein Auftritt möglich ist.

6. Die GRUPPE ist um die Verfügbarkeit von Löschdecken für den Auftritt besorgt. Für alle weiteren Sicherheitsmaßnahmen, namentlich die Zurverfügungstellung von Feuerlöschern, ist der AUFTRAGGEBER verantwortlich.

7. Die GRUPPE arbeitet unter anderem mit Petroleum, welches Flecken auf Parkett und anderen anfälligen Materialen hinterlassen kann. Es ist Sache des AUFTRAGGEBERS, dafür zu sorgen, dass diese entsprechend versiegelt oder abgedeckt sind. Die GRUPPE versucht nach bestem Wissen und Gewissen, Schäden zu vermeiden, übernimmt für allfällige doch auftretende Schäden jedoch keine Haftung.

8. Alle anfallenden Steuern und Abgaben (namentlich Gebühren für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken) der Veranstaltung trägt der AUFTRAGGEBER selber. Wird die GRUPPE aufgrund von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen einer Veranstaltung abgabepflichtig, so ist ihr diese Abgabe zusätzlich zum vereinbarten Preis vom AUFTRAGGEBER zurückzuerstatten.

9. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Gruppe darf die Darbietung oder Teile davon in keiner Form aufgezeichnet werden. Eine allfällige Einwilligung in die Aufzeichnung schließt die kommerzielle Verwendung der Aufzeichnung nicht mit ein. Erträge aus Urheber- und sonstigen Immaterialgüterrechten stehen ausschließlich der GRUPPE zu.

10. Bei ungünstigen Wetterverhältnissen (z.B. starker Regen, starker Wind, Schneefall) ist der AUFTRAGGEBER verantwortlich, dass der Auftritt in einem gedeckten, windstillen Ort durchgeführt werden kann. Wird kein solcher Ort zur Verfügung gestellt, so kann der Auftritt nicht durchgeführt werden. Die GRUPPE erstattet diesfalls dem AUFTRAGGEBER den bereits bezahlten Preis abzüglich bereits entstandener Kosten (Fahrspesen, Materialkosten, Zeitaufwand etc.) zurück, haftet jedoch unter keinen Umständen für allfällige Folgeschäden des Nichtauftritts.

11. Der AUFTRAGGEBER hat das Recht, bis 10 Arbeitstage vor dem Auftrittsdatum (Eingang bei der GRUPPE) schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Diesfalls wird vom AUFTRAGGEBER als Entschädigung für bereits getätigt Aufwendungen die Hälfte des vereinbarten Preises geschuldet. Bei späterem Rücktritt vom Vertrag durch den AUFTRAGGEBER ist das vollständige Entgelt geschuldet.

12. Muss der Auftritt aus Gründen, welche im Verantwortungsbereich der GRUPPE liegen (namentlich Krankheit oder Unfall) abgesagt werden, so wird der Auftritt zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ist dies aufgrund der konkreten Umstände nicht möglich, beispielsweise bei einer einmaligen Veranstaltung, so ist kein Entgelt geschuldet und die GRUPPE erstatten eine allfällig bereits geleistete Vergütung zurück.

13. Die GRUPPE führt ihre Auftritte mit größter Vorsicht und unter Einhaltung der gängigen Sicherheitsvorschriften durch. Für allfällige Personenschäden, Sachschäden und Diebstählen übernimmt die GRUPPE jedoch grundsätzlich keine Haftung. Für Schäden, welche durch die GRUPPE in rechtswidriger Absicht oder durch Grobfahrlässigkeit verursacht werden, wird die Haftung demgegenüber bei Vorliegen der anderweitigen Haftungsvoraussetzungen übernommen. Der AUFTRAGGEBER versichert hiermit, über die zur Deckung der entsprechenden allfälligen Schadenersatzpflichten erforderlichen Versicherungen zu verfügen. Schäden, welche nachweislich durch die GRUPPE verursacht wurden, sind innerhalb von 3 Tagen nach dem Auftrittsdatum schriftlich anzuzeigen. Für nicht innerhalb dieser Frist angemeldete Schäden gilt die unwiderlegbare Vermutung, dass sie nicht durch die GRUPPE verursacht wurden.

14. Auf sämtliche sich im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergebende Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand ist CH-4704 Niederbipp.